Erste Schritte im Trauerfall
Ein Todesfall stellt für die Angehörigen eine Ausnahmesituation dar, auf die man sich emotional nicht vorbereiten kann. Als Hilfestellung für die ersten Schritte haben wir Ihnen folgende Übersicht vorbereitet.
1. Ärztin/Arzt benachrichtigen
Rufen Sie unverzüglich den Hausarzt an, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt. Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 0591 5000) an. Tritt der Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus ein, wird dies durch die Einrichtung veranlasst.
2. Ruhe bewahren
Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen. Dabei sollten Sie klären, wer die nächsten Schritte veranlasst. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz haben Sie 36 Stunden Zeit um die Überführung der verstorbenen Person in die Wege zu leiten.
3. Bestatter benachrichtigen
Informieren Sie das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Wir sind immer persönlich erreichbar. Sie erreichen uns jederzeit unter der Telefonnummer 0591 6877. In aller Ruhe besprechen wir die weiteren Schritte, stimmen den Überführungstermin und den Termin des persönlichen Beratungsgespräches mit Ihnen ab.
4. Verfügungen zusammenstellen
Stellen Sie vorhandene Verfügungen der verstorbenen Person (z.B. Bestattungsvorsorgeregelungen) zusammen.