Die Wahl der Bestattungsart ist eine bedeutende Entscheidung, da sie die letzte Ruhestätte eines geliebten Menschen bestimmt – insbesondere, wenn die verstorbene Person keine eigenen Wünsche geäußert hat. Neben emotionalen, religiösen und finanziellen Aspekten stellt sich vor allem die Frage: Was hätte sich die verstorbene Person gewünscht?
Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten:
Erdbestattung – Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt.
Feuerbestattung – Der Körper wird eingeäschert, und die Asche kann auf unterschiedliche Weise beigesetzt werden:
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- Urnenbeisetzung (auf einem klassischen Friedhof)
- Waldbestattung (unter einem Baum in einem Bestattungswald)
- Seebestattung (Beisetzung der Asche im Meer)
- Diamantbestattung (Herstellung eines Diamanten aus einem Teil der Asche)
- Luftbestattung (Verstreuen der Asche aus der Luft – nicht in Deutschland erlaubt)
Jede Bestattungsart hat ihre eigenen Besonderheiten. Die Wahl sollte mit Bedacht getroffen werden und sowohl den möglichen Wünschen der verstorbenen Person als auch den Bedürfnissen der Hinterbliebenen gerecht werden.
Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 10 Bestattungsarten