Die Totenruhe bezeichnet den Zeitraum, in dem die sterblichen Überreste einer verstorbenen Person ungestört an ihrer letzten Ruhestätte verbleiben sollen. Sie ist Ausdruck von Achtung, Würde und Respekt – gegenüber der verstorbenen Person ebenso wie gegenüber den trauernden Angehörigen.
In Deutschland ist die Totenruhe gesetzlich geschützt. Sie stellt sicher, dass Grabstätten nicht willkürlich geöffnet, verändert oder aufgelöst werden dürfen. Verstorbene Personen dürfen nach der Beisetzung nur mit behördlicher Genehmigung umgebettet oder exhumiert werden – etwa aus zwingenden rechtlichen oder familiären Gründen. Störungen oder Schändungen von Gräbern gelten als Störung der Totenruhe und sind nach § 168 StGB strafbar.
Neben dem rechtlichen Schutz hat die Totenruhe auch eine tief verwurzelte ethisch-moralische Bedeutung. Sie steht für einen würdevollen Abschied und einen geschützten Ort des Gedenkens. Die letzte Ruhestätte soll ein Ort sein, an dem Trauer, Erinnerung und innerer Frieden ihren Raum haben
Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz Niedersachsen, §15 Ausgrabungen und Umbettungen