Um die Bestattung müssen sich die bestattungspflichtigen Angehörigen kümmern. In Niedersachsen haben sich die Personen in folgender Rangfolge um die Durchführung der Bestattung zu kümmern:
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- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern und
- die Geschwister.
(Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 8 Bestattung (3))