Grabarten

  • Familien-/Freundschaftsbaum
  • Urnengrab am Gemeinschaftsbaum

(Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre; die Nutzungszeit, beim Erwerb eines Familien-/Freundschaftsbaumes, beträgt 50 Jahre; die Nutzungszeit, beim Erwerb eines Urnengrabes am Gemeinschaftsbaum, beträgt 50 Jahre.)

Ansprechpartner

Stadt Meppen
Fachbereich Öffentliche Ordnung, Bürgeramt, Umweltschutz
In der Marsch 11, 49716 Meppen

Wilhelm Berling
Telefon: 05931 153-119

Antonia Thien
Telefon: 05931 153-237

www.meppen.de