Bei einer Feuerbestattung wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert. Dafür ist die Einbettung in einem Sarg gesetzlich vorgeschrieben.
Die Asche wird anschließend in einer Urne aufbewahrt und auf einem Friedhof oder an einem alternativen Bestattungsort beigesetzt. Die Beisetzung kann entweder in einer unterirdischen oder oberirdischen Grabstelle erfolgen. Neben klassischen Friedhöfen gibt es auch alternative Bestattungsformen, darunter:
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- Seebestattung (Beisetzung der Asche im Meer)
- Waldbestattung (Beisetzung in einem Bestattungswald)
In der Regel findet vor der Beisetzung eine Trauerfeier statt, bei der Familie und Freunde Abschied nehmen können. Die Gestaltung kann individuell erfolgen – mit religiösen oder weltlichen Elementen, Musik und persönlichen Abschiedsworten.
Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 12 Feuerbestattung