Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Nein, in Deutschland gilt der Friedhofszwang. Das bedeutet, dass die Asche einer verstorbenen Person nur auf einem Friedhof oder an einem offiziell zugelassenen Ort beigesetzt werden darf, wie beispielsweise in einem Bestattungswald oder im Meer im Rahmen einer Seebestattung.

Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause ist nicht erlaubt.


Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 12 Feuerbestattung (5)