Die Todesbescheinigung (auch Totenschein oder Leichenschauschein) wird von einem Arzt ausgestellt, um den Tod einer Person offiziell zu bestätigen. Nach einer gründlichen Leichenschau (Untersuchung der verstorbenen Person) muss der Arzt die Bescheinigung unverzüglich ausstellen.
Welche Informationen enthält die Todesbescheinigung?
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- Personalien der verstorbenen Person
- Todesursache und Todesart
- Warnhinweise zu Infektionskrankheiten
Aufbau der Todesbescheinigung in Niedersachsen
Die Todesbescheinigung besteht aus drei Teilen:
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- Grüne Ausfertigung – Für das Standesamt
- Roter Umschlag – Für die untere Gesundheitsbehörde des Sterbeortes, die Landesstatistikbehörde und das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen
- Weißer Umschlag – Für die zweite Leichenschau bei einer Feuerbestattung
Warum ist die Todesbescheinigung wichtig?
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- Ohne die Todesbescheinigung kann keine Überführung erfolgen.
- Sie ist Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde und muss an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 4 Durchführung der Leichenschau; Verordnung über die Todesbescheinigung