Was ist eine Todesbescheinigung?

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss der Tod von einem Arzt bescheinigt werden. Nach einer sorgfältigen Leichenschau (Untersuchung der verstorbenen Person) muss dieser unverzüglich die Todesbescheinigung (auch Totenschein oder Leichenschauschein) ausstellen. Der Totenschein enthält neben den Personalien vor allem wichtige Angaben zur Todesart, Todesursache, Warnhinweise und Infektionskrankheiten.

Die Todesbescheinigung in Niedersachsen besteht aus drei Teilen:

      • Die grüne Ausfertigung ist für das Standesamt
      • Der rote Umschlag beinhaltet eine Ausfertigung für die untere Gesundheitsbehörde des Auffindungs- oder Sterbeortes und für die Landesstatistikbehörde und das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen
      • Der weiße Umschlag beinhaltet eine Ausfertigung für Zwecke der zweiten Leichenschau bei einer Feuerbestattung

Es ist wichtig, dass sich das vollständige Dokument bei der verstorbenen Person befindet. Ohne Todesbescheinigung kann keine Überführung stattfinden. Die Todesbescheinigung ist in Verbindung mit den jeweiligen Personenstandsdokumenten die Grundlage für die Sterbeurkunde.

Das Bestattungsunternehmen kümmert sich darum, dass die Todesbescheinigung an die erforderlichen Stellen weitergeleitet wird.


Bestattungsgesetz Niedersachsen | § 4 Durchführung der Leichenschau
Verordnung über die Todesbescheinigung