Was ist das Grabnutzungsrecht?

Das Grabnutzungsrecht ist das Recht, eine bestimmte Grabstätte für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen – z. B. für eine Erd- oder Urnenbestattung. Es wird durch einen Vertrag mit der Friedhofsverwaltung geregelt und ist meist mit der Zahlung einer Nutzungsgebühr verbunden.

Das Grabnutzungsrecht ist nicht zu verwechseln mit Eigentum. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers, aber die nutzungsberechtigte Person (in der Regel eine Angehörige) darf über die Grabgestaltung und Pflege entscheiden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann das Recht verlängert oder das Grab zurückgegeben werden.