Was ist eine Überführung?

Die Überführung bezeichnet den Transport einer verstorbenen Person von einem Ort zum anderen – z. B. vom Sterbeort in ein Bestattungshaus, zum Krematorium oder zur Grabstätte. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Bestattungsvorbereitungen und wird in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt.

Je nach Situation kann eine Überführung verschiedene Stationen umfassen:

    • Vom Sterbeort (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim oder Wohnung) in das Bestattungshaus, zur Leichenschau ins Krematorium oder in eine Friedhofskapelle
    • Zum Friedhof – etwa zur Beisetzung oder zur Aufbahrung in einer Kapelle
    • Zur Einäscherung, in das Krematorium
    • Internationale Überführungen, etwa zur Rückführung in das Herkunftsland oder zur Beisetzung im Ausland – hierfür sind besondere Genehmigungen, Übersetzungen und Dokumente wie internationale Sterbeurkunden erforderlich

Die Überführung erfolgt in einem speziell ausgestatteten Bestattungsfahrzeug, das den hygienischen, technischen und rechtlichen Vorgaben entspricht.

In Niedersachsen – wie in den meisten Bundesländern – darf die Überführung ausschließlich durch ein zugelassenes Bestattungsunternehmen erfolgen. Eine eigenständige Beförderung durch Angehörige ist in der Regel nicht zulässig.

Das hat rechtliche und hygienische Gründe. Zu den gesetzlichen Vorgaben gehören unter anderem:

    • Die ärztliche Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung
    • Die Einhaltung gesetzlicher Fristen für die Überführung
    • Eine fachgerechte, würdevolle und hygienisch einwandfreie Beförderung
    • Ggf. zusätzliche Genehmigungen bei Überführungen über Länder- oder Staatsgrenzen hinweg

Ein Bestattungsunternehmen stellt sicher, dass alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen zuverlässig, pietätvoll und professionell erfüllt werden.