Tritt der Tod einer Person ein, gibt es schnell viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Neben der Beerdigung und der Kündigung der laufenden Verträge müssen sich die Hinterbliebenen auch um die Haushaltsauflösung kümmern. Im Folgenden können Sie nachlesen, was im Todesfall mit der Wohnung des Verstorbenen passiert und was ein Erbe bei der Wohnungsauflösung beachten sollte.
Was passiert mit dem Mietvertrag im Todesfall?
Nach dem Tod eines Menschen wird dessen Mietvertrag vererbt. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis im Sinne des Erbrechts an den oder die Erben weitergegeben wird. Infolgedessen ist es Sache der rechtmäßigen Erben, den Mietvertrag entweder zu übernehmen oder zu kündigen. Mithilfe eines Sonderkündigungsrechts können die Erben innerhalb des ersten Monats nach dem Tod die Wohnung des Verstorbenen kündigen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die schriftliche Kündigung muss von jedem Erben unterschrieben werden, damit sie rechtens ist.
Auch der Eigentümer der Wohnung hat ein Sonderkündigungsrecht. So kann er den Erben den Mietvertrag kündigen, wenn er schwerwiegende Gründe angeben kann, die gegen ein Mietverhältnis mit ihnen sprechen. Infrage kommen hier beispielsweise Lärmbelästigung oder der Besitz von Haustieren.
Haushaltsauflösung bei Kündigung
Entscheiden sich die Erben im Todesfall für eine Kündigung des Mietvertrags, muss eine Haushaltsauflösung durchgeführt werden. Diese umfasst die Leerräumung und gegebenenfalls auch die Renovierung der Wohnung, so dass sie durch den Vermieter anschließend weitervermietet werden kann. Zur Wohnungsauflösung gehört ebenfalls die Kündigung aller laufenden haushaltsnahen Verträge und Vereinbarungen. Dazu zählen unter anderem:
- der Telefonanschluss
- die Hausratversicherung
- abgeschlossenen Zeitungsabonnements
Bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall wird zudem der Verbleib aller in der Wohnung befindlichen Güter durch die Erben beschlossen. Der gesamte Erlös der Wertgegenstände wird zum Bestandteil der Erbmasse und somit gemäß des Erbrechts unter den Erben aufgeteilt.
Selbst entrümpeln oder ein Unternehmen beauftragen?
Eine Wohnungsauflösung im Todesfall kann der Erbe entweder selbst vornehmen oder durch ein professionelles Unternehmen durchführen lassen. Beide Alternativen haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile. Besonders, wenn es um den Tod einer nahestehende Person geht, besteht oft der Wunsch nach einem persönlichem Umgang mit den Hinterlassenschaften. Es kann jedoch auch sehr zeitraubend und anstrengend sein, die gesamte Einrichtung einer Wohnung oder eines Mietshauses selbst aufzulösen.
Eine professionelle Firma handhabt eine Haushaltsauflösung im Todesfall sehr viel schneller und äußerst diskret. Der Erbe muss für die Dienstleistungen zwar Geld investieren, spart sich damit aber auch eine Menge Arbeit und Nerven. In jedem seriösen Entrümplungsunternehmen arbeiten zudem Experten, die alle gefundenen Vermögensgegenständen ausfindig machen und bewerten, so dass den Hinterbliebenen kein Teil des Erbes entgeht. Auch die Reinigung und die potentielle Renovierung kann direkt durch das engagierte Unternehmen vorgenommen werden lassen.
Es lohnt sich, im Vorfeld verschiedene Angebote von Entrümplungsfirmen miteinander zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.
Wie hoch sind die Kosten für eine Wohnungsauflösung
Es gibt keine pauschalen Preise für eine Wohnungsauflösung. Die Kosten hängen unter anderem von der Größe der Wohnung, dem Sortieraufwand und den Entsorgungskosten ab. Eine in Auftrag gegebene Renovierung erhöht die Endrechnung zusätzlich.
Indem beispielsweise Entscheidungen über die Hinterlassenschaften bereits im Vorhinein getroffen werden, können die Kosten gesenkt werden. Außerdem können durch den Verkauf der Wertgegenstände eventuell Gewinne erzielt werden, die über die Kosten für die professionelle Wohnungsauflösung hinausgehen.
Wer zahlt im Todesfall die Entrümpelung?
Die aufkommenden Kosten für eine Wohnungsauflösung im Todesfall werden von allen Erben gesamtschuldnerisch getragen. Schlagen die Hinterbliebenen das Erbe aus, kümmert sich ein vom Staat eingesetzter Nachlassverwalter um die Entrümplung der Wohnung.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Generell kann der Erbe einer verstorbenen Person dessen Wohnung als seine eigene betrachten. Somit kann er auch alle Kosten für die Wohnungsauflösung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Weiterhin können die Kosten für eine Haushaltsauflösung in Ausnahmefällen auch als außerordentliche Belastung geltend gemacht werden. Das ist dann möglich, wenn das Erbe geringer ausfällt als die Gesamthöhe der Kosten für die Entrümplung. Auch eine Ansetzung als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuererklärung ist denkbar.
Checkliste Wohnauflösung im Todesfall
- Klärung des Mietvertrags: Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags, Inkenntnissetzung des Vermieters über den Tod, Klärung alle Verträge, die mit der Wohnung in Zusammenhang stehen (Telefonverträge, Stromverträge etc.)
- Entscheidung treffen: Wohnung selbst auflösen oder Firma engagieren?
- Wohnungsbegehung: Sicherung wertvoller Gegenstände, Vorsortierung der Hinterlassenschaften, Klärung und Aufteilung des Verbleibs durch alle Erben
- Entrümplung starten: Durchführung der Entsorgung durch die Erben selbst oder eine professionelle Firma, ggf. auch Renovierung
- Übergabe an den Vermieter: Übergabe der Wohnung an den Vermieter, Festhaltung durch ein Übergabeprotokoll
Fazit
Die ersten Wochen nach dem Tod eines geliebten Menschen ist oftmals mit viel Trauer, aber auch mit einer großen Menge an Zeit und Geld verbunden. Besonders die Klärung des Nachlasses und die damit einhergehende Wohnungsauflösung kann den Hinterbliebenen viel Aufwand und Stress kosten. Um so wichtiger ist eine gute Organisation aller zu erledigenden Aufgaben. Nicht zuletzt können die Dienste eines spezialisierten Unternehmens den Erben viele wichtige Arbeiten abnehmen und den gesamten Prozess der Haushaltsauflösung dadurch effektiv abkürzen und unterstützen.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns
Danke für die Checkliste. Ein professionelles Zügelunternehmen kann die Entrümpelung auch übernehmen, wenn gleichzeitig noch Möbel oder anderes Inventar des Verstorbenen behalten werden sollen und diese zu den Erben umziehen müssen.
Der Beitrag zur Wohnungsauflösung ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.
Ich stehe vor der Aufgabe, die Wohnung meiner Oma bis Ende dieses Monats aufzulösen. Die Checkliste, die ich in diesem Beitrag gefunden habe, ist äußerst praktisch, um sicherzustellen, dass ich nichts vergesse. Zudem war es für mich überraschend zu erfahren, dass die damit verbundenen Kosten auch steuerlich absetzbar sind. Das erleichtert mir die Situation und ich kann die Auflösung der Wohnung somit effizienter und finanziell entlastet angehen.
Als Rechtsanwältin im Erbrecht finde ich diesen Artikel sehr hilfreich für all jene, die mit der Aufgabe der Wohnungsauflösung konfrontiert sind. Die steuerlichen Hinweise sind besonders wertvoll und oft ein übersehenes Detail. Es ist wichtig, dass Erben über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind. Dieser Artikel bietet eine klare und verständliche Übersicht über den Prozess. Ich werde ihn sicherlich als Ressource für meine Klienten empfehlen. Danke für die wertvollen Informationen!
Als einer der Erben meines verstorbenen Vaters, der vor Kurzem verstarb, war die Wohnungsauflösung eine schwierige Aufgabe. Die Information in diesem Artikel hat uns geholfen, die Kosten der Wohnungsauflösung zu verstehen und wie sie zwischen den Erben aufgeteilt werden sollten. Wir haben schließlich beschlossen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Prozess zu erleichtern.