Sonderurlaub im Todesfall: Dies steht Ihnen zu!

Sonderurlaub im Todesfall

Was bedeutet Sonderurlaub im Todesfall?

Ganz allgemein bezeichnet Sonderurlaub eine Freistellung von der Arbeit bei Entgeltfortzahlung aufgrund besonderer persönlicher Umstände. Damit sind jedoch wirkliche Ausnahmesituationen gemeint wie eben ein Todesfall im aller engsten Familienkreis. Da der Sonderurlaub nicht der Erholung dient, darf er vom Arbeitgeber nicht auf die 24 Tage Erholungsurlaub, die jedem Arbeitnehmer im Jahr zustehen, angerechnet werden.

Warum ist Sonderurlaub wichtig?

Der Tod eines Angehörigen ist immer tragisch und wirft die allermeisten von uns aus der Bahn. So einen Schicksalsschlag muss man verarbeiten, doch Zeit zum Trauern bleibt meist wenig. Denn es müssen auch zahlreiche Angelegenheiten geregelt und die Bestattung organisiert werden. Damit die Bestattung organisiert werden kann, muss der Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufgenommen werden. In einem persönlichen Beratungsgespräch werden die Einzelheiten besprochen: Bestattungsart und Bestattungsort, Ablauf der Trauerfeier, Einladung der Trauergäste, …

Auf wie viele Tage Urlaub hat wer Anspruch?

Obwohl man nach einem Todesfall in der Familie oder im engsten Freundeskreis kaum arbeitsfähig ist, haben nur die engsten Verwandten einen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall und meist auch nicht viel. Geregelt wird der Anspruch auf Sonderurlaub zwar vom § 616 BGB, doch ist dieser nicht sonderlich präzise, weshalb es oft stark vom Arbeitgeber abhängt, wie viel Urlaub man den Hinterbliebenen einräumt. Dies ist häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, unterscheidet sich also je nach Unternehmen und ist manchmal auch davon abhängig, wie lange man bei dem jeweiligen Arbeitgeber schon beschäftigt ist.

Die folgende Tabelle gibt also lediglich Richtwerte an, die wir im Weiteren noch einmal erläutern werden:

Todesfall

Anspruch

Tage mit Anspruch

Gängige Kulanz

Ehepartner oder Ehepartnerin

ja

2

3

Kind

ja

2

3+

Eltern (Vater oder Mutter)

ja

2

3

Geschwister

nein

0

1-2

Großeltern (Oma oder Opa)

nein

0

0

Schwiegereltern

nein

0

1

Onkel oder Tante

nein

0

0

 

Ehepartner oder Ehepartnerin

Der Ehepartner, die Ehepartnerin oder auch der Partner/die Partnerin einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gelten als Verwandte ersten Grades. Deshalb besteht ein Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub im Todesfall, wobei viele Unternehmen so kulant sind, den Arbeitnehmern drei Tage Urlaub einzuräumen.

Kind

Der Tod eines Kindes ist der wohl schlimmste Schicksalsschlag, der einen Menschen ereilen kann. Dennoch gilt: Kinder, was Adoptiv- und Pflegekinder allerdings einschließt, sind rechtlich Verwandte ersten Grades, weshalb lediglich Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub besteht. Viele Arbeitgeber stellen ihre Angestellten in diesem Fall aber länger von der Arbeit frei.

Eltern

Auch Vater und Mutter sind Verwandte ersten Grades, folglich besteht ein Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub im Todesfall.

Geschwister

Schwestern und Brüder zählen lediglich als Verwandte zweiten Grades. Es gibt folglich keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall. Die meisten Unternehmen sehen aber ein, dass Geschwister zum engsten Familienkreis zählen und gewähren zumindest einen Tag Sonderurlaub zur Teilnahme an der Beerdigung.

Schwiegereltern

Rechtlich zählen Schwiegervater und Schwiegermutter nur als entfernte Verwandte. Dass man dem Ehepartner/der Ehepartnerin nach dem Verlust eines Elternteils beistehen will, reicht da nicht aus. Kulante Arbeitgeber räumen einen Sonderurlaub jedoch ein.

Großeltern

Oma und Opa sind Verwandte zweiten Grades, weshalb auch im Todesfall eines Großelternteils kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Auch hier gilt also: Auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen oder sich normalen Urlaub nehmen, sich unbezahlt freistellen lassen oder im Härtefall aufgrund trauerbedingter Arbeitsunfähigkeit krank schreiben lassen.

Onkel und Tanten

Onkel und Tanten sind lediglich Verwandte dritten Grades, weshalb es bei diesem Todesfall am schwersten ist, Sonderurlaub zu erhalten. Arbeitnehmer können hier wirklich nur auf ein Entgegenkommen ihres Chefs hoffen.

Gibt es eine Freistellung zur Beerdigung?

Diese Frage kann man letztlich mit Ja und Nein beantworten: Ja, weil ein Tag Sonderurlaub für die Beerdigung vorgesehen ist. Nein, weil dieser eine Tag in den oben beschriebenen Ansprüchen schon enthalten ist. Bei zwei Tagen Sonderurlaub ist also ein Tag für Trauer und Planung gedacht und der andere Tag für die Beerdigung selbst. Für alle weiteren Freistellungen von der Arbeit muss man in der Tat auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers hoffen, Tage des regulären Urlaubs nutzen oder sich unentgeltlich freistellen lassen. Eine Krankschreibung für die Beerdigung dürfte schwer werden, gehen Sie also wenn unmittelbar nach dem Tod Ihres Angehörigen zum Arzt, wenn Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind.

Muss mein Chef mir freigeben?

Grundsätzlich wird Sonderurlaub im Falle eines persönlichen Ereignisses, das der Arbeitnehmer nicht selbst zu verschulden hat, von § 616 BGB geregelt. Das BGB sieht eine bezahlte Freistellung von der Arbeit etwa bei Umzügen, Hochzeiten, der Geburt eines Kindes, der Erkrankung des eigenen Kindes, wenn dies unter acht Jahren oder pflegebedürftig ist und die Pflegeperson ausfällt, Gerichts- und Arztterminen vor.

Chef bei Sonderurlaub

Wirklichen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall haben nach § 616 BGB nur Verwandte ersten Grades, wobei viele Unternehmen ihren Arbeitnehmern etwas mehr Sonderurlaub zugestehen, als ihnen nur nach BGB zusteht. Arbeitet man allerdings für den Staat, als Beamter oder auch als Angestellter (etwa als Lehrer), regelt die Bezirksregierung das Maß des Sonderurlaubs, aber dies wird meist dem gesetzlichen Anspruch entsprechen.

Es kann allerdings sein, dass der Tarif- oder Arbeitsvertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer den Sonderurlaub begrenzt bzw. präzisiert. Ein vollständiger Ausschluss des Sonderurlaubs nach § 616 BGB ist sittenwidrig und somit nicht statthaft. Sollte Ihr Vorgesetzte sich dennoch weigern, Sie von der Arbeit bezahlt freizustellen, bleibt nur noch der Weg zum Amtsgericht, um dort eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Hierzu benötigen Sie die Sterbeurkunde und Ihren Arbeitsvertrag.

Fazit

Grundsätzlich ist immer dazu zu raten, dass Sie an Ihren Chef oder die Personalabteilung herantreten und auf deren Verständnis und Mitgefühl für die schwierige Situation hoffen. Auf den Sonderurlaub im Todesfall, der Ihnen rechtlich zusteht, können Sie immer noch pochen, wenn dieses Vorgehen scheitert. Es ist aber denkbar unklug, direkt mit einer juristisch untermauerten Forderung in die Verhandlung zu starten. Das gilt besonders dann, wenn Sie auf die Kulanz Ihres Chefs hoffen, Ihnen vielleicht etwas mehr Sonderurlaub einzuräumen, als er Ihnen laut BGB zusteht.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns
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