Wer muss sich um eine Bestattung kümmern?

Um die Bestattung müssen sich die bestattungspflichtigen Angehörigen kümmern. In Niedersachsen haben sich die Personen in folgender Rangfolge um die Durchführung der Bestattung zu kümmern:

      1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
      2. die Kinder,
      3. die Enkelkinder,
      4. die Eltern,
      5. die Großeltern und
      6. die Geschwister.

Was passiert wenn sich niemand um die Bestattung kümmert?

Wenn sich niemand um die Bestattung kümmert, muss die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde (Ordnungsamt) die Bestattung veranlassen. Die bestattungspflichtigen Angehörigen haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für die Bestattungskosten. Diese werden durch einen Leistungsbescheid festgesetzt. Lassen sich die Bestattungskosten von den vorrangig Verpflichteten nicht erlangen, so treten die nächstrangig Verpflichteten an deren Stelle.


Bestattungsgesetz Niedersachsen | § 8 Bestattung (3,4)