Wer muss sich um eine Bestattung kümmern?

Die bestattungspflichtigen Angehörigen sind für die Durchführung der Bestattung verantwortlich. In Niedersachsen gilt folgende gesetzliche Reihenfolge:

    1. Ehegattin oder Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner
    2. Kinder
    3. Enkelkinder
    4. Eltern
    5. Großeltern
    6. Geschwister

Was passiert, wenn sich niemand um die Bestattung kümmert?

Wenn keine der bestattungspflichtigen Personen die Bestattung veranlasst, ist die Gemeinde (Ordnungsamt) des Sterbe- oder Auffindungsortes verpflichtet, die Bestattung durchzuführen.

Wer trägt die Kosten?

Die bestattungspflichtigen Angehörigen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Bestattungskosten. Diese werden durch einen Leistungsbescheid der Gemeinde festgelegt. Falls die vorrangig Verpflichteten nicht zahlungsfähig sind, müssen die nächsthöheren Angehörigen für die Kosten aufkommen.


Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 8 Bestattung (3,4)