Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In Niedersachsen darf eine verstorbene Person bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, bevor die Überführung in das Bestattungshaus oder die Friedhofskapelle erfolgen muss.

Was ist dabei zu beachten?

Ein Arzt muss unverzüglich informiert werden, um die Leichenschau durchzuführen und die Todesbescheinigung auszustellen. Erst danach darf das Bestattungsunternehmen die Überführung vornehmen.

Kann eine längere Aufbahrung zu Hause erfolgen?

Ja, dies ist jedoch nur mit einer Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde möglich.


Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 7 Aufbewahrung und Beförderung von Leichen (1)

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