Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In Niedersachsen darf die verstorbenen Person bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.

Wichtig ist, dass ein Arzt (Hausarzt, Notarzt, ärztliche Bereitschaftsdienst) unverzüglich für die Durchführung der Leichenschau informiert wird und die Todesbescheinigung ausstellt. Erst nach der Leichenschau, darf das Bestattungsunternehmen die Überführung in das Bestattungshaus oder die Friedhofskapelle vornehmen.

Wenn man sich über einen längeren Zeitraum zu Hause verabschieden möchten, kann man eine Genehmigung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde einholen.


Bestattungsgesetz Niedersachsen | § 7 Aufbewahrung und Beförderung von Leichen (1)