Es gibt zwei Hauptarten von Grabstellen, unabhängig davon, ob es sich um eine Erdbestattung oder Feuerbestattung handelt:
Wahlgrab
Ein Wahlgrab bietet den Angehörigen mehr Gestaltungsfreiheit und Wahlmöglichkeiten:
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- Die Lage der Grabstelle auf dem Friedhof sowie die Größe (Einzel- oder mehrstellige Grabstelle) kann selbst bestimmt werden.
- Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit verlängert werden, sodass das Grab über mehrere Generationen hinweg im Familienbesitz bleibt.
- Ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben werden, sodass Angehörige die Grabstelle vorher auswählen können.
Reihengrab
Bei einem Reihengrab wird die Grabstelle der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben:
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- Es handelt sich in der Regel um Einzelgräber.
- Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grab nicht verlängert werden. Es wird dann für eine neue Beisetzung freigegeben.
Anonymes Grab
Ein anonymes Grab ist eine spezielle Form des Reihengrabs, bei dem:
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- Keine namentliche Kennzeichnung vorhanden ist – die genaue Grabstelle bleibt unbekannt.
- Keine individuelle Gestaltung möglich ist, sodass es eine schlichte und zurückhaltende Form der Bestattung darstellt.
Rechtsgrundlage:Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 13 Friedhöfe (4)