Bei den Grabarten unterscheidet man grundsätzlich zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab, unabhängig davon, ob es sich um ein Grab für eine Erdbestattung oder Feuerbestattung handelt.
Was ist ein Wahlgrab?
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- Bei einem Wahlgrab (auch Familiengrab) haben die Angehörigen unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten, wie z.B. die Lage auf dem Friedhof oder die Größe der Grabstelle (einzel- oder mehrstellige Grabstelle).
- Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit verlängert werden und über mehrere Generationen im Familienbesitz bleiben.
- Ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben werden.
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Was ist eine Reihengrab?
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- Bei einem Reihengrab wird die Grabstelle von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben.
- Ein Reihengrab ist i.d.R. immer ein Einzelgrab und kann mit Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
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Was ist ein anonymes Grab?
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- Ein anonymes Grab ist ein Reihengrab ohne namentliche Kennzeichnung oder weiterer Gestaltungsmöglichkeiten.
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Bestattungsgesetz Niedersachsen | § 13 Friedhöfe (4)