Bei einer Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt. Die Beerdigung erfolgt in einer unterirdischen Grabstelle.
In der Regel findet vor der Beerdigung eine Trauerfeier statt, bei der Familie und Freunde Abschied nehmen können. Die Gestaltung kann individuell erfolgen – mit religiösen oder weltlichen Elementen, Musik und persönlichen Abschiedsworten.
Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz Niedersachsen, § 11 Erdbestattung