Bei einer Erdbestattung wird der Körper einer verstorbenen Person in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt.
Die Beerdigung findet üblicherweise in einer unterirdischen Grabstelle statt.
In der Regel findet vor oder nach der Beerdigung eine Trauerfeier statt.
Bestattungsgesetz Niedersachsen | § 11 Erdbestattung