Grundsätzlich kann die verstorbene Person, unabhängig von der Bestattungsart, die eigene Kleidung tragen. Es ist wichtig, dass sich die Person in der ausgewählten Kleidung wohlgefühlt hätte und man bei der Verabschiedung am offenen Sarg einen vertrauten Menschen sieht. Auch wenn der Sarg geschlossen bleibt, sollte die eigene Kleidung genutzt werden.
Die Person wird immer vollständig angekleidet, d.h. Unterwäsche und die jeweilige Oberbekleidung. Schuhe sind nicht erforderlich. Aus ökologischen Gründen sollte man sich auf natürliche Stoffe wie z.B. Baumwolle beschränken.